Übertragung des steuerlichen Gewinns an Anleger entsprechend seinem gesellschaftsvertraglich vereinbarten Anteil am Betriebsergebnis des Fonds (prozentualer Gewinn-/Verlustanteil meistens in Höhe seines Anteils am Kommanditkapital). Anleger
setzt den zugewiesenen Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung an.