Als Komplementär wird der voll haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet. Seine Haftung ist nicht auf die geleistete Einlage begrenzt, sondern umfasst sein ganzes Vermögen.
Als Komplementär wird der voll haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet. Seine Haftung ist nicht auf die geleistete Einlage begrenzt, sondern umfasst sein ganzes Vermögen.