GmbH & Co. KG

Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der unbegrenzt haftende Gesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter/phG) ist keine natürliche Person wie bei der reinen KG, sondern eine juristische Person (GmbH). Die GmbH & Co. KG ist eine übliche Form bei geschlossenen Fonds aus Gründen der Risikobegrenzung für den Vollhafter.