Fondsgesellschaft können die mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen laufenden Geschäfte einem Geschäftsbesorger übertragen (alle Geschäfte und Maßnahmen,
die der Verwaltung, dem Betriebsablauf und dem Zweck der Gesellschaft dienen).
Fondsgesellschaft können die mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen laufenden Geschäfte einem Geschäftsbesorger übertragen (alle Geschäfte und Maßnahmen,
die der Verwaltung, dem Betriebsablauf und dem Zweck der Gesellschaft dienen).