Beitrittserklärung

Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt als Anlage beigefügt ist. Der Investor tritt mit der Unterzeichnung der Beteiligungsgesellschaft mit dem im Zeichnungsschein eingesetzten Betrag bei. Erst durch die Annahme durch die Treuhänderin ist der Beitritt des Investors wirksam; der Investor erhält eine Annahmeerklärung der Treuhänderin.

Beirat

Gesetzlich nicht vorgeschriebenes Organ einer Gesellschaft, häufig mit Beratungs- und Überwachungsaufgaben, meistens ohne das Recht zur Erteilung von Weisungen an die Geschäftsführung.

Anteilsfinanzierung

Möglichkeit für Investoren zur Finanzierung des Eigenkapitalanteils durch Fremdkapital, die in der Regel auf die Bonität des Zeichners abgestellt ist.

Anlaufkosten

Kosten, die bei Gründung bzw. Start eines Unternehmens oder Konzeption  eines Fonds entstehen, wie zum Beispiel Rechtsberatungs-, Steuerberatungs- sowie Notarkosten und andere Gebühren

Agio

Aufgeld: Geldbetrag, der von einem Kapitalinvestor zusätzlich zu der vereinbarten Kapitaleinlage an die Gesellschaft zu zahlen ist.