Die AfA (Absetzung für Abnutzung) soll den Wertverlust eines Wirtschaftsgutes widerspiegeln. Die Berechnung wird nach gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Die AfA mindert das zu versteuernde Einkommen, ohne dass Ausgaben damit verbunden sind
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) soll den Wertverlust eines Wirtschaftsgutes widerspiegeln. Die Berechnung wird nach gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Die AfA mindert das zu versteuernde Einkommen, ohne dass Ausgaben damit verbunden sind