Gesellschafterbetreuung

Anleger die sich mit einem Geldbetrag in ein Unternehmen einbringen, nennt man Gesellschafter. Durch regelmäßige Korrespondenz über den aktuellen Sachstand des Unternehmens erfolgt die Gesellschafterbetreuung. Pünktliche Zahlungen ihm zustehender Beträge (z.B. Zinsen) gehören auch zu der Gesellschafterbetreuung.