Landpachtvertrag

Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet. (§ 585 BGB)

(vgl. Pachtvertrag)

Im Bereich der Erneuerbaren Energie wird der Landpactvertrag abgeschlossen, um die Nutzung der Fläche am Standort über die Laufzeit der Anlage zu sichern.
Eigentümer von Flächen können durch die Verpachtung zur Co-Nutzung ohne große Einschränkung der ursprünglichen Nutzung einen hohen finanziellen Vorteil erlangen.

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