Einspeisevergütung

m § 8 des EEG ist die Vergütung für Strom, der aus Biomasse erzeugt wird, geregelt. Durch dieses Gesetz werden neben Solaranlagen, Windkraftanlagen u. a. auch Holzheizkraftwerke durch eine feste Einspeisevergütung in Abhängigkeit von der Anlagengröße und von den eingesetzten Substraten für 20 Jahre gefördert.