Beitrittserklärung

Zeichnungsschein, der dem Beteiligungsprospekt als Anlage beigefügt ist. Der Investor tritt mit der Unterzeichnung der Beteiligungsgesellschaft mit dem im Zeichnungsschein eingesetzten Betrag bei. Erst durch die Annahme durch die Treuhänderin ist der Beitritt des Investors wirksam; der Investor erhält eine Annahmeerklärung der Treuhänderin.